Das Konzept - Gemeinschaftsschule

Wahlpflicht und Profilfächer

Alle Schülerinnen und Schüler belegen verpflichtend je ein Fach aus dem

  • Wahlpflichtbereich und dem
  • Profilfachbereich

Durch diese Wahlmöglichkeiten bekommt jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit, individuell nach seinen persönlichen Neigungen und Interessen Schwerpunkte zu setzen. Alle Wahlpflichtfächer und alle Profilfächer werden auf 3 Niveaustufen angeboten.

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Abschlüsse und Anschlüsse der Sekundarstufe I an der
Gemeinschaftsschule

An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler nach ihrem individuellen Leistungsvermögen auf unterschiedlichen Niveaustufen. Dies können in den einzelnen Fächern unterschiedliche Niveaustufen sein. Erst im Abschlussjahr wird in allen Fächern auf einheitlichem Niveau des angestrebten Bildungsabschlusses gelernt und geprüft.

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Häufige Fragen zur Gemeinschaftsschule

Jede Schülerin / jeder Schüler wählt ab Klasse 7 ein Wahlpflichtfach. Mit dem neuen Bildungsplan, der zum Schuljahr 2016/2017 für die Klassenstufen 5 und 6 eingeführt wurde und in den folgenden Jahren kontinuierlich jeweils eine Klassenstufe hochwächst, besuchen alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 im Schuljahr 2017/2018 erstmals eines der neuen Wahlpflichtfächer Technik oder Alltagskultur, Ernährung, Soziales. Alternativ wählen die Schülerinnen und Schüler die zweite Fremdsprache Französisch, die bereits ab Klassenstufe 6 unterrichtet wird.
Die Profilfächer werden ab Klasse 8 unterrichtet. Jede Gemeinschaftsschule bietet das Profilfach Naturwissenschaft und Technik an sowie eines der Fächer Musik, Bildende Kunst oder Sport. Bei ausreichender Nachfrage durch die Schülerinnen und Schüler kann die Schule zusätzlich Spanisch als dritte Fremdsprache anbieten. Das Profilfach kann in den Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden, dies ist aber nicht zwingend. Falls im Anschluss an Klasse 10 die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums besucht wird, muss das Profilfach in der Einführungsphase noch belegt werden.
Alle Schülerinnen und Schüler wählen ein Profilfach aus dem Angebot der Schule aus. Es wird auf allen drei Niveaustufen angeboten.
Seit dem Schuljahr 2016/2017 gibt es einen neuen Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT). Er wird in Klasse 5 und 6 unterrichtet und von allen Schülerinnen und Schülern aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg besucht. Im Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik werden themen- und praxisorientiert naturwissenschaftliche Phänomene und integrative sowie biologische und technische Themen behandelt. Technik (T) ist Wahlpflichtfach. Es wird ab Klasse 7 unterrichtet und kann optional belegt werden. Das Fach Technik hat seinen Schwerpunkt besonders im technischen, anwendungsorientierten Bereich. NwT ist das Profilfach Naturwissenschaft und Technik. Es wird ab Klasse 8 unterrichtet und kann optional belegt werden. Der Schwerpunkt des Faches liegt auf naturwissenschaftlichen Inhalten.
Jede Schülerin und jeder Schüler wird von einer ihr / ihm zugeordneten Lehrkraft als Lerncoach betreut. Der Lerncoach berät die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in Fragen im Zusammenhang mit der individuellen Lernentwicklung sowie allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Lernen stehen. Dazu gehört beispielsweise der Erwerb personaler Kompetenzen (Selbstdisziplin, Selbstreflexion, Übernahme von Verantwortung für das eigene Lernen, etc.) oder sozialer Kompetenzen (Einhaltung von Regeln, andere beim Lernen unterstützen, etc.).
Englisch als erste Fremdsprache ab Klasse 5. Französisch als zweite Fremdsprache ab Klasse 6. Gegebenenfalls Spanisch als dritte Fremdsprache ab Klasse 8.
Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder Klasse 10. Realschulabschluss in Klasse 10. Gegebenenfalls Abitur entweder an der Gemeinschaftsschule selbst, sofern dort eine eigene Oberstufe eingerichtet ist (in Klasse 13) oder an einem allgemein bildenden Gymnasium (nach insgesamt 13 Schuljahren) oder an einem Beruflichen Gymnasium (nach insgesamt 13 Schuljahren).
Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule. Der geänderte Begriff wird vor allem deshalb gewählt, weil deutlich gemacht werden soll, dass die Lerngruppe kein so ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse. Es soll dabei ganz klar betont werden, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld für die Schülerinnen und Schüler darstellt. Es wird selbstverständlich immer Lernsituationen geben, die in der gesamten Lerngruppe stattfinden. Jedoch hat die Lehrkraft die Möglichkeit, Gruppen nach pädagogischen Gesichtspunkten zu bilden.
In der Gemeinschaftsschule sind Noten nur in den Abschlussklassen sowie beim Wechsel in eine andere Schulart obligatorisch. Den Kern der Leistungsrückmeldung bilden differenzierte Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Auf Wunsch der Eltern können diese durch Noten ergänzt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule sind folgende Übergänge möglich:

  • Übergang in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen
  • Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, zu denen insbesondere das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6 gehört
  • Übergang an ein Berufliches Gymnasium bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
  • Übergang in andere Berufliche Schulen wie beispielsweise das Berufskolleg
  • Übergang in die berufliche Ausbildung.
Grundlage des Schulunterrichts sind bundesweit gültige abschlussbezogene Bildungsstandards (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen Englisch und Französisch und den Naturwissenschaften). So können Eltern sicher sein, dass ihre Kinder bei einem Umzug innerhalb Baden-Württembergs oder Deutschlands in anderen Schulen Anschluss finden.
Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. In regelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand der Kinder und treffen gemeinsam Absprachen über praktikable und sinnvolle Leistungs- und Zielvereinbarungen.
Ja, eine Schülerin / ein Schüler kann nach dem bestandenen Hauptschulabschluss in Klasse 9 ohne Versetzungsentscheidung und ohne Notenhürde den Bildungsgang an der Gemeinschaftsschule in der Klasse 10 fortsetzen und den Realschulabschluss ablegen.
In Klassenstufe 8 und in Klassenstufe 9 werden die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten im Schullaufbahnberatungsverfahren über mögliche Bildungsab- und -anschlüsse informiert. Im Februar finden Beratungsgespräche statt, bei denen der Lernentwicklungsbericht des 1. Halbjahres, die individuellen Lernfortschritte des Kindes und die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. die gymnasiale Versetzungsordnung zugrunde gelegt werden, um den bestmöglichen Bildungsabschluss für jedes Kind zu finden. Im Anschluss an die Beratungsgespräche entscheiden die Erziehungsberechtigten über den geplanten Bildungsabschluss (Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule § 4 Abs. 3, Satz 3).
Entweder die Schülerin / der Schüler hat in Klasse 10 in allen Fächern auf dem erweiterten Niveau seine Leistungsnachweise erbracht und kann nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums versetzt werden, oder eine Schülerin / ein Schüler legt in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss ab und erfüllt die Notenvoraussetzungen der Multilateralen Versetzungsordnung (in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache mindestens die Note gut und im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens Durchschnitt 3,0). Wichtig: Ein Wechsel auf das allgemein bildende Gymnasium ist nur möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin die zweite Fremdsprache aus der Gemeinschaftsschule (Französisch) mitbringt.
Nein, nur wenn die Leistungsnachweise in Klasse 9 durchgängig auf mittlerem oder erweitertem Niveau bzw. nach den Bildungsstandards der Realschule bzw. des Gymnasiums erbracht wurden und die Schülerin / der Schüler nach der Versetzungsordnung der Realschule bzw. des Gymnasiums versetzt werden würde.
Im Abschlussjahr wird eine Schülerin / ein Schüler durchgehend in dem Niveau des angestrebten Abschlusses bewertet. Für Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 9 die Hauptschulabschlussprüfung ablegen wollen, gilt deshalb, dass sie auch die Leistungsrückmeldungen in allen Fächern auf G-Niveau bzw. nach den Standards der Hauptschule/ Werkrealschule erhalten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Schülerinnen und Schüler auf höherem Niveau lernen und gefördert werden können.
Sofern das Kind die Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums erfüllt, hat es einen entsprechenden Anspruch auf Aufnahme. Dies ist kein Anspruch auf ein ganz bestimmtes Gymnasium, jedoch wird das Kind in zumutbarer Erreichbarkeit an einem Gymnasium einen Platz erhalten.
Entweder die Schülerin / der Schüler hat in Klasse 10 in allen Fächern auf dem erweiterten Niveau seine Leistungsnachweise erbracht und kann nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums versetzt werden oder eine Schülerin / ein Schüler legt in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss ab und erfüllt die Notenvoraussetzungen zur Aufnahme in die Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums (Durchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note ausreichend). Wichtig: Ein Wechsel auf das Berufliche Gymnasium ist auch möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin nur eine Fremdsprache aus der Gemeinschaftsschule mitbringt. Die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderliche zweite Fremdsprache kann in der Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums belegt werden.
Alle Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg werden in Sekundarstufe I an vier oder drei Tagen in der Woche als eine für Schülerinnen und Schüler wie Eltern verbindliche Ganztagsschule in einem Umfang von acht Zeitstunden pro Tag geführt. Der verbindliche Ganztag ist Grundlage für die Genehmigung der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule. Beim verbindlichen Ganztag an der Gemeinschaftsschule und den Ganztagsangeboten handelt es sich nicht um Betreuungsangebote, sondern um einen wichtigen Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Gemeinschaftsschule. Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschule wechseln sich lehrerzentrierte Unterrichtsphasen, selbstgesteuerte Lernphasen und Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll ab, ganz im Sinne eines rhythmisierten Tagesablaufs. Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz im Tagesablauf. Hausaufgaben werden als Schulaufgaben durch individuelles und kooperatives Lernen im Ganztagsschulkonzept der Gemeinschaftsschule ersetzt. Insbesondere auch das gemeinsame Mittagessen ist für das Entwickeln eines Wir-Gefühls für die Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann bis zum Abschlussjahr in jedem einzelnen Fach jeweils auf dem für sie oder ihn passenden Niveau lernen. Somit kann eine Schülerin oder ein Schüler beispielsweise in Deutsch und Biologie auf dem mittleren Niveau lernen, in Mathematik und in Geographie aber auf dem erweiterten Niveau. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit - je nach individueller Lernentwicklung - flexibel zwischen Niveaustufen zu wechseln. Beispielsweise können sich die Leistungen der Schülerin oder des Schülers nach einer Weile so deutlich gesteigert haben, dass sie oder er auch in Deutsch oder Biologie auf die erweiterte Niveaustufe wechseln kann. Über das Niveau des Lernangebots im jeweiligen Fach entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer in enger Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Dies entspricht dem Lernkonzept der Gemeinschaftsschule, nicht bereits in Klasse 5 auf ein Abschlussziel festgelegt zu sein. Um kenntlich zu machen, auf welchem Niveau die Schülerin / der Schüler seine Leistungen im Schuljahr erbracht hat, wird im Lernentwicklungsbericht für jedes Fach die Niveaustufe angegeben, G für grundlegendes Niveau, M für mittleres oder E für erweitertes Niveau.
Beim kooperativen Lernen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler in Partner- und Gruppenarbeit gemeinsam ein Thema. Sie profitieren dadurch von den Stärken der anderen. Jede Schülerin und jeder Schüler hat hierbei eine eigene Aufgabe und trägt somit ihren bzw. seinen Teil zum gemeinsamen Ergebnis bei. Die Kinder und Jugendlichen stärken damit nicht nur ihre fachlichen, sondern auch ihre sozialen Kompetenzen. Durch das Erklären können die Schülerinnen und Schüler selbst das Gelernte nachhaltig festigen.
An den Gemeinschaftsschulen unterrichten Lehrerinnen und Lehrern mit unterschiedlicher Lehrbefähigung: für die Werkreal-/Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium. Hinzu kommen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die wertvolle Unterstützung bei der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot leisten.
An der Gemeinschaftsschule werden detaillierte Rückmeldungen zum individuellen Lern- und Entwicklungsstand gegeben. Das heißt, es werden Aussagen zum Erreichen einzelner Kompetenzen oder Lernbereiche gemacht. Deshalb wird diese Rückmeldung zum Halbjahr und Schuljahresende Lernentwicklungsbericht genannt. Wenn die Eltern es wünschen, gibt es zusätzlich auch eine Note. Man kann im Lernentwicklungsbericht erkennen, wo die Schülerin oder der Schüler seine Stärken hat, ebenso aber auch, wie der Lernfortschritt war. Wer zum Beispiel in Geometrie gut ist, muss nicht automatisch auch im Bruchrechnen gut sein. Mit dem Lernentwicklungsbericht ist eine sehr differenzierte Rückmeldung über die Stärken und Schwächen der Schülerin oder des Schülers möglich.
Da die Hauptschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung und das Abitur identisch sind mit denen an Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien, erhalten die Schüler dieselben Abschlusszeugnisse. Bewerben sich die Schülerinnen und Schüler bereits vor dem Abschlussjahr mit einem Lernentwicklungsbericht, so lassen sich die meisten Schülerinnen und Schüler diesen zusätzlich mit Noten ausstellen. So erhalten die Betriebe und Unternehmen genauso wie in einem Zeugnis Noten der jeweiligen Niveaustufe. Jedoch hat der Betrieb die Möglichkeit, dem Lernentwicklungsbericht zusätzliche Informationen zu entnehmen und kann so erkennen, wo die Schülerin / der Schüler besondere Fähigkeiten oder Interessen hat.
Eine Schülerin / ein Schüler, die / der in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule durchgängig auf erweitertem Niveau seine Leistungen erbracht hat, hat mit der Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Dabei ist es unerheblich, welches Wahlpflichtfach er belegt hat.