Fragen und Antworten für Eltern der Gemeinschaftsschüler
Konfliktklärung und Beschwerdewege
Grundsätzlich ist hier immer die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer einzubeziehen. Bitte immer sehr frühzeitig und unmittelbar Kontakt aufnehmen. Gemeinsam mit Ihnen und ggf. den weiteren Kolleginnen und Kollegen, die in der Klasse unterrichten, wird dann nach einer schnellen und wirksamen Lösung gesucht.
Bleiben Sie im Gespräch mit dem Kind und beobachten Sie die Situation. Gleichzeitig gilt auch hier die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer als Erstansprechpartnerin/ als Erstansprechpartner. Bitte hier auch frühzeitig informieren.
Bei Mobbingverdacht bitten wir um eine umgehende Rückmeldung an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer. Diese / Dieser wird dann die Schulsozialarbeit und die Schulleitung umgehend einbeziehen. Gemeinsam mit Ihnen wird dann kurzfristig besprochen, wie eine tragfähige Lösung für Ihr Kind aussehen kann. Es gilt: Frühzeitige Reaktionen sind in diesem Bereich sehr wirksam!
Grundsätzlich wollen wir diese Fragen immer vor Ort lösen: Erstansprechpartner ist die Schulleitung. Von der Schulaufsicht ist das Schulamt Markdorf – im Fall der GMS Horgenzell Frau Schulrätin Hastings – für unsere Schule zuständig. Das Schulamt wird grundsätzlich eine Lösung vor Ort in Horgenzell suchen und kann in Fällen, in den keine Lösung vor Ort möglich ist, klärend vermitteln.
Für alle baulichen Fragen und für Belange der materiellen/ sachlichen Ausstattung der Schule ist der Schulträger – der Schulverband Horgenzell – vertreten durch die zuständigen Ämter und den Bürgermeister zuständig und verantwortlich.
Grundsätzlich gilt auch hier: Die betroffene Kollegin / der betroffene Kollege muss über die eigene Sichtweise unterrichtet werden. Sowohl die Kollegin / der Kollege wie auch Sie als Eltern können zudem gemeinsam mit der Schulleitung nach einer Lösung für den Konflikt suchen. In diesem Fällen gibt es immer die Möglichkeit für kurzfristige Terminvereinbarungen.
Informationswege
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage www.gmshorgenzell.de.
Auf der Homepage der Schule.
Auf der Homepage wird ein aktueller Kalender geführt. Er vereint alle Kategorien (Schultermine/ Prüfungen/ Termine des Kollegiums).
Auf der Homepage der Schule.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per Mail. Alle Elternbriefe erhalten Sie immer als PDF. Immer am Freitag gibt es eine Zusammenfassung wichtiger Informationen und einen Terminausblick auf die nächsten zwei Wochen durch die Schulleitung per Mail. Alle Mails werden immer im sog. BCC-Modus verschickt. Die Adressen der Mailempfängerinnen und –empfänger sind nicht sichtbar.
Krankmeldungen und Abmeldungen
Ab dem dritten Krankheitstag. Bitte immer an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer adressieren.
Grundsätzlich immer bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer. Bei Beurlaubungen vom Unterricht ab einem Tag muss immer der Antrag schriftlich über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer an die Schulleitung gerichtet werden. Erst mit einer schriftlichen Genehmigung der Schulleitung ist eine Beurlaubung von Unterricht möglich. Bitte bedenken Sie, dass bei nicht genehmigten außergewöhnlichen Fehlzeiten (z.B. vorzeitiger oder verlängerter Urlaub) der Versicherungsschutz der Kinder grundsätzlich nicht gegeben ist und dass in ungünstigen Fällen auch Kosten in nicht unerheblicher Höhe durch Kontrollen an Flughäfen oder Grenzen bei Schulpflichtverletzungen entstehen können.
Grundsätzlich werden keine ärztlichen Atteste angefordert. Sie übernehmen durch die schriftlichen Entschuldigungen die Verantwortung für die Krankmeldung Ihrer Kinder. Ein Attest wird dann notwendig, wenn z.B. für längere Zeit eine Teilnahme am Sport aufgrund einer Verletzung nicht möglich ist. Ein Attest kann auch dann verlangt werden, wenn sehr umfangreiche Fehlzeiten vorliegen oder entstehen. Ist eine Schülerin / ein Schüler an einem Prüfungstag krank, ist ein Attest Pflicht.
Grundsätzlich immer über die Nummer des Schulsekretariats: 07504/97020. Ein Anrufbeantworter geht nach 5 x Klingeln an. Auch eine Krankmeldung per Mail ist möglich: sekretariat@gmshorgenzell.de . Alle Krankmeldungen bitte so frühzeitig wie möglich bekanntgeben (immer vor der ersten Stunde um 7.45 Uhr).
Sprechzeiten und Termine
Ja. Per Mail (sekretariat@gmshorgenzell.de). Telefonisch ab 7.00 Uhr (Es gibt auch einen AB – nach 5x Klingeln).
Montag – Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag am Nachmittag von 12.00 – 15.30 Uhr
Ja. Zwei längere Gespräche zur Lernentwicklung werden mit Ihnen pro Schuljahr vereinbart. Darüberhinaus gibt es in unterschiedlichen Klassen weitere Gesprächsforen und –anlässe mit den Lehrerinnen und Lehrern. Bitte informieren Sie sich dbzgl. bei der zuständigen Lehrerin/ beim zuständigen Lehrer.
Zwei Elternabende finden in jeder Klassenstufe statt. In der Regel gibt es eine gemeinsame Einführung mit übergreifenden Themen für alle Klassen. Im Anschluss werden Themen der Klasse in der Elternpflegschaft der Einzelklasse vertieft. Bedarfsorientiert gibt es weitere Elternabende die thematisch (z.B. Berufsorientierung, Präventionsangebote etc.) oder situativ (z.B. längere Vertretungssituationen in der Klasse etc.) angesetzt werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind grundsätzlich an den Schultagen über die Schulnummer 087504/97020 oder über die dienstliche Mailadresse erreichbar (siehe hierzu die Lehrerliste auf der Homepage der Schule). Bitte nehmen Sie, wenn Sie ein längeres Gesprächsanliegen haben, immer frühzeitig Kontakt bzgl. einer Terminvereinbarung auf.
DSVGO – Datenschutz-Grundverordnung
Die GMS Horgenzell wird im Hinblick auf die Umsetzung der DSVGO (gültig ab 25.5.2018) durch das Staatliche Schulamt Markdorf – Herr Joachim Arnold – betreut. Die Umsetzung / Anwendung der DSVGO ist uns als Schule ein wichtiges Anliegen. Wir informieren Sie im Prozess der Umsetzung transparent.
Sonstiges
Abholen der Kinder mit dem PKW
Krankmelden von Schülern
Bus verpasst